Eine Gruppe von Schülern mit internationalem Background

Sprachenangebot und Anmeldung

Im Folgenden informieren wir Sie über die angebotenen Sprachen und erklären, was bei der Anmeldung zu beachten ist.

Lesedauer:4 Minuten

Unterricht an zentralen Standorten

Um möglichst vielen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, wird der herkunftssprachliche Unterricht schulübergreifend an zentralen Standorten angeboten. Das Angebot ist je nach Sprache und Region unterschiedlich. 

Je nach Sprache wird der Unterricht

  • in Verantwortung des Landes Hessen,
  • in Verantwortung des jeweiligen Herkunftslandes oder
  • in beidseitiger Kooperation angeboten.

Der Unterricht in der Herkunftssprache kann von Schülerinnen und Schüler mit herkunftssprachlichen (Grund-)Kenntnissen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (Grundschule und Sekundarstufe I) an allgemeinbildenden Schulen besucht werden. Bei Spanisch wird die entsprechende Staatsbürgerschaft oder aber die entsprechende Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils vorausgesetzt.  

Zeugniseintrag

Im Zeugnis wird dann ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

So geht es: 

► Unterricht in Verantwortung des Landes Hessen

Findet der herkunftssprachliche Unterricht in Verantwortung des Landes Hessen statt, erfolgt der Eintrag ins Zeugnis automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen. Kurse in Verantwortung des Landes Hessen sind in den Standortlisten der jeweiligen Sprachen mit einem „H“ gekennzeichnet.

► Unterricht in Verantwortung des Herkunftslandes

Findet der herkunftssprachliche Unterricht in Verantwortung des Herkunftslandes statt, ist ein Antrag auf Eintragung ins Zeugnis erforderlich. Den Antrag auf Eintragung ins Zeugnis finden Sie auf Seite 2 im Anmeldeformular zum herkunftssprachlichen Unterricht.

So melden Sie Ihr Kind zum herkunftssprachlichen Unterricht an

Die Anmeldefristen für die einzelnen Sprachen sind unterschiedlich. Die Fristen für die Anmeldung zum Unterricht finden Sie im Infoblatt unter „Elterninformationen“ bei der jeweiligen Sprache.

    Um ihr Kind für den herkunftssprachlichen Unterricht anzumelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Suchen Sie zuerst einen Standort in der Nähe der Schule Ihres Kindes.
       
    • Melden Sie dann Ihr Kind bei der Koordinationsstelle für den Herkunftssprachenunterricht an. Dies ist nur dann erforderlich, wenn der Unterricht nicht in Verantwortung des Landes Hessen stattfindet. 
       
    • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und machen Sie eine Kopie: Ein Exemplar des Anmeldeformulars bekommt die Schule Ihres Kindes, das zweite Exemplar bekommt die Schule, an der der Unterricht stattfindet. 

    Den Schulen muss das Anmeldeformular zum herkunftssprachlichen Unterricht spätestens zu Kursbeginn vorliegen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine Teilnahme sonst nicht möglich.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass der herkunftssprachliche Unterricht in Verantwortung der Herkunftsländer in der Regel erst im September eines Jahres, in manchen Fällen auch später. Dies liegt daran, dass sich der Schulbeginn am Schuljahresbeginn der Herkunftsländer und an dem dortigen Schul- und Ferienkalender orientiert.

    Schritt für Schritt

    Füllen Sie das nachfolgende Anmeldeformular bitte wie folgt aus:

    • Unter „Schüler/-in“ geben Sie den Namen und Vornamen Ihres Kindes, sein Geburtsdatum, die Schule, die es besucht, und die Klasse an.
       
    • Unter „Eltern“ geben Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Straße, Hausnummer und Postleitzahl, Ihren Wohnort, Ihre Telefonnummer und freiwillig Ihre E-Mail-Adresse an. 
       
    • Sie kreuzen in der Auswahl die gewünschte Sprache an.
    • Geben Sie den Namen der gewünschten Schule (Standort) und den Ort an. Die Standorte können Sie nachfolgend abrufen oder in der Schule Ihres Kindes danach den Standorten fragen.
       
    • Vergessen Sie nicht, das Anmeldeformular mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen!

    Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend.

    Eine Abmeldung für das nächste Schuljahr ist nur schriftlich (formlos) zum Schuljahresende möglich. Die Schulleitung der Schule Ihres Kindes muss die Abmeldung unterschreiben und damit bestätigen.

    Zuständigkeit

    Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ)

    Anita Akmadza

    Leiterin des FBZ

    Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

    Fax

    +49 69 38989-188

    Sie erreichen mich:

    montags bis freitags 
    von 9:00 – 15:00 Uhr