Ein Mädchen mit Schultasche und Brille vor einer mit Kreide beschriebenen Tafel

Herkunftssprachlicher Unterricht in Mazedonisch

Der herkunftssprachliche Unterricht in Mazedonisch findet in der Verantwortung des Herkunftslandes, vertreten durch die Konsulate (K), statt.

Lesedauer:3 Minuten

Infoblatt für Eltern

Hinweise zum herkunftssprachlichen Unterricht (Mazedonisch)

Dem Infoblatt können Sie alle nötigen Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in Mazedonisch entnehmen sowie weitere Hinweise zur Anmeldung.

Schulstandorte und Unterrichtszeiten 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte für den herkunftssprachlichen Unterricht in Mazedonisch in Hessen.  

Die Unterrichtszeiten der einzelnen Kurse an den Schulstandorten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei (siehe Download) entnehmen. 

Anmeldung zum Unterricht 

Anmeldungen haben bei folgender Koordinationsstelle zu erfolgen: 
 
Botschaft der Republik Nord-Makedonien
Heilsbachstraße 24
53123 Bonn

Frau Filipovski
Koordinatorin für den Herkunftssprachenunterricht Mazedonisch
E-Mail: b.filipovski@gmx.de 

Zusätzlich reichen Sie das Anmeldeformular wie unter dem nachfolgenden Link beschrieben bei der Schule Ihres Kindes ein sowie bei der Schule, in der der Unterricht stattfindet. 

Informationen & Hinweise

Anmeldung

So melden Sie ihr Kind an

Herkunftssprachlicher Unterricht wird sowohl vom Land Hessen als auch von den Herkunftsländern angeboten. Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden.

Zeugniseintrag

Der herkunftssprachliche Unterricht erfolgt in Verantwortung des Herkunftslandes. Ein Teilnahmevermerk im Zeugnis erfolgt daher nur auf Antrag der Eltern.

Den Antrag dazu finden Sie auf Seite 2 im AnmeldeformularÖffnet sich in einem neuen Fenster zum herkunftssprachlichen Unterricht.

Zeugniseintrag

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQs

Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationen, die nebeneinander auf einem Schulflur stehen und den Betrachter anschauen

FAQs

Unterricht in der Herkunftssprache

Sie haben noch Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht?

Bei Fragen

Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ) am Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main

Mirjana Antanasijevic

Sie erreichen mich:

montags von 11:00-17:00 Uhr und donnerstags von 14:00-17:00 Uhr