Sind Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte oder Gesundheitsfachpersonal innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, sind Arbeitgeber verpflichtet, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Auch wenn die entsprechende gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch IX und damit im Schwerbehindertenrecht verankert ist, gilt die Verpflichtung gegenüber allen Beschäftigten und ist unabhängig von einer etwaigen Behinderung oder Schwerbehinderung.
Das gesamte Verfahren beruht in allen Schritten auf Freiwilligkeit und braucht Ihre schriftliche Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, sich vertraulich vom örtlichen Personalrat oder der örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen.