Bunte Blätter Papier übereinander

Dienstunfälle und Sachschäden

Ob und wann ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen dem Verletzten zustehen, regelt für Beamtinnen und Beamten das Hessische Beamtenversorgungsgesetz. Für Dienstunfälle von Tarifbeschäftigten ist die Unfallkasse Hessen zuständig.

Nicht jedes Ereignis im Dienst ist ein Dienstunfall im Sinn des Gesetzes. Ein Dienstunfall wird als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis“ definiert, „das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist“.          

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Beamtinnen und Beamte bei der zentralen Unfallfürsorge am Regierungspräsidium Kassel. Zweck der Unfallfürsorge ist die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.

Für Dienstunfälle von Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) ist die Unfallkasse Hessen zuständig.

Ansprüche auf Sachschadensersatz außerhalb der Unfallfürsorge können angestellte und verbeamtete Lehrkräfte des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel geltend machen.