Bunte Blätter Papier übereinander

Dienstvereinbarungen der Staatlichen Schulämter

Eine Dienstvereinbarung kann zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat abgeschlossen werden.

Die Dienstvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise bekanntzumachen.

Dienstvereinbarungen, die zwischen dem Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) und den Staatlichen Schulämtern getroffen wurden, sind auf der Internetseite der Interessenvertretung zu finden.