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Einstellung externer Kräfte zur Sicherung einer verlässlichen Schulzeit

Das Konzept der „Verlässlichen Schule“ sichert Eltern feste Betreuungszeiten zu. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Verlässliche Schulzeit

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Informationen, die sie zur Beschäftigung externer Kräfte benötigen.

Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor. 

Zur Sicherung der Betreuungszeiten im Rahmen der Verlässlichen Schule oder im Rahmen der Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien können Schulen externe Kräfte einsetzen, über deren Eignung die Schulleitungen vor Ort entscheiden.           

Bewerbung als Vertretungskraft

Interessierte Personen, die im Rahmen der Verlässlichen Schule tätig werden möchten, wenden sich direkt an die Schule, um den Bedarf zu erfragen. Entsprechende Einstellungen laufen über die jeweilige Schule. Die Stellen werden nicht zentral vermittelt.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sowie weitere Unterlagen zum Stichwort „Verlässliche Schulzeit“ finden Sie auf der Schulrechtsseite des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Schulrecht Öffnet sich in einem neuen Fenster