Graue Flächen

Einstellung externer Kräfte zur Sicherung einer verlässlichen Schulzeit

Das Konzept der „Verlässlichen Schule“ sichert Eltern feste Betreuungszeiten zu. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.

Rechtliche Grundlage

Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a, zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b und zur Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien nach § 15c des Hessischen Schulgesetzes (VSS-Verordnung) 

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Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Für die Beschäftigung externer Kräfte im Rahmen des Konzepts „Verlässliche Schule“ sind eine Reihe von Unterlagen erforderlich.

Downloads

Nachfolgend finden Schulen die Unterlagen und Informationen, die für eine Beschäftigung externer Kräfte erforderlich sind.

Anlage 1: Personalbogen zum Einsatz im Rahmen der verlässlichen Schulzeit oder im Rahmen der Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien (PDF/681.72 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 2: Erweitertes Führungszeugnis (PDF/248.52 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 3: Rahmenvereinbarung im Hinblick auf einen möglichen Einsatz im Rahmen der verlässlichen Schulzeit oder im Rahmen der Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien (PDF/406.77 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 4: Befristeter Arbeitsvertrag (nur zum Einsatz im Rahmen der verlässlichen Schulzeit) (PDF/437.62 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 5: Befristeter Arbeitsvertrag (nur zum Einsatz im Rahmen der Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien) (PDF/440.87 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Merkblatt und Belehrungen für externe Kräfte im Rahmen der verlässlichen Schulzeit oder im Rahmen der Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien (PDF/285.40 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Niederschrift Verfassungstreue (PDF/45.74 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten an und von Lehrkräften (PDF/71.59 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes (PDF/50.21 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (PDF/174.79 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für Beschäftigte des Landes an Schulen, Erlass vom 1. Dezember 2025 (PDF/754.53 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (PDF/196.17 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren (PDF/50.60 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Niederschrift nach dem Nachweisgesetz (PDF/65.20 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Interessierte Personen, die im Rahmen der Verlässlichen Schule tätig werden möchten, wenden sich bitte direkt an die Schule, um den Bedarf zu erfragen.