Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.
Verlässliche Schule
Einstellung externer Kräfte zur Sicherung einer verlässlichen Schulzeit
Lesedauer:3 Minuten
Rechtliche Grundlage
Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a, zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b und zur Durchführung von schulischen Förderangeboten in den Ferien nach § 15c des Hessischen Schulgesetzes (VSS-Verordnung)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Für die Beschäftigung externer Kräfte im Rahmen des Konzepts „Verlässliche Schule“ sind eine Reihe von Unterlagen erforderlich.
Downloads
Nachfolgend finden Schulen die Unterlagen und Informationen, die für eine Beschäftigung externer Kräfte erforderlich sind.
Anlage 2: Erweitertes Führungszeugnis (PDF/248.52 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Niederschrift Verfassungstreue (PDF/45.74 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (PDF/174.79 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Niederschrift nach dem Nachweisgesetz (PDF/65.20 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.
Interessierte Personen, die im Rahmen der Verlässlichen Schule tätig werden möchten, wenden sich bitte direkt an die Schule, um den Bedarf zu erfragen.