Über das Antragsformular können Kinderbetreuungs- und Pflegekosten erstattet werden, die bei einer Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen angefallen sind.
Entstehen durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von Angehörigen, deren Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Zeugnis oder eine Bescheinigung im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Beamtengesetzes nachgewiesen ist, so werden diese erstattet.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihre Anträge innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der Veranstaltung (Lehrkräfte auf dem Dienstweg über die Schulleiterin bzw. den Schulleiter) bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt ein. Das Staatliche Schulamt reicht die Anträge dann zur weiteren Bearbeitung an das Kultusministerium weiter.