Bunte Blätter Papier übereinander

Fehlzeiten von Lehrkräften

Seit November 2022 meldet die Schulleitung Abwesenheitszeiten von schulischem Landespersonal mithilfe der Anwendung „Fehlzeiten Lehrkräfte in Schule (FLiS)“ über das Service-Portal des Landes Hessen an das zuständige Staatliche Schulamt. Die bereits bestehenden Regelungen werden ohne Änderung in eine digitale Verfahrensweise überführt.

Im Einzelnen gilt:

  • Lehrkräfte sind verpflichtet, Abwesenheiten vom Unterricht wie zum Beispiel ein Ausfall durch Krankheit (mit Attest / ohne Attest) oder die Erkrankung des Kindes (mit ärztlicher Bescheinigung) der Schulleitung zu melden.
  • Wie bisher sind die ärztlichen Bescheinigungen in der Schule vorzulegen.
  • Als sonstige Abwesenheit gilt das unerlaubte Fernbleiben vom Dienst.
  • Die Fehlzeiten von Lehrkräften werden in ganzen Tagen erfasst. Eine Erfassung stundenweiser Fehlzeiten erfolgt nicht.

Angaben zu Fehlzeiten werden für die Dauer von drei Jahren gespeichert und nach Ablauf der Frist automatisch, aufgrund der im Rahmen des Löschkonzepts für SAP HCM festgelegten Regularien, gelöscht.