Mögliche Fallgruppen
Aus § 29 VOSB ergeben sich die folgenden Fallgruppen des (häuslichen) Sonderunterrichts:
Fallgruppe 1:
Schülerinnen und Schüler, die auf Dauer oder für voraussichtlich mehr als sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen zum Besuch einer Schule nicht fähig sind bzw. durch chronische Erkrankungen oder erforderliche regelmäßige Behandlungen in einem Schuljahr den Unterricht ganz oder in mehreren Unterrichtsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochen versäumen.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen (physischer oder psychischer Natur) längerfristig nicht am Unterricht teilnehmen können.
Fallspezifische zusätzliche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags:
- Ärztliches Attest mit voraussichtlicher (Mindest-)Dauer der Erkrankung sowie ärztlicher Empfehlung des Sonderunterrichts
- Nachweis der Einbindung der Schulpsychologie (nicht bei rein organischer Ursache der Erkrankung)
Fallgruppe 2:
Schülerinnen und Schüler, die sich in Heilstätten, Kliniken oder Krankenhäusern befinden, an denen eine Schule oder Klasse mit dem Förderschwerpunkt für kranke Schülerinnen und Schüler nicht eingerichtet werden kann.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Kinder, die sich dauerhaft in einer Klinik befinden ohne Vorhandensein einer angebundenen Schule für Kranke.
Fallspezifische zusätzliche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags:
- Bescheinigung der Fachklinik über die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Fallgruppe 3:
Schülerinnen und Schüler, die auch auf Dauer oder für eine längere Zeit in einer Förderschule nicht gefördert werden können.
Es handelt sich in der Regel um Kinder, welche einen festgestellten Förderanspruch haben und auf einer Warteliste für eine entsprechende Einrichtung stehen oder die Beschulung an der Förderschule aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Fallspezifische zusätzliche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags (aus den Unterlagen muss das Drohen des Ruhens der Schulpflicht hervorgehen):
- Festgestellter sonderpädagogischer Förderanspruch (letzter Bescheid)
- Schulbericht (inkl. Darstellung der ergriffenen Maßnahmen)
- Aktueller schulischer Förderplan
- Nachweis über Aufnahmeantrag oder Wartelistenplatz an einer Förderschule
- Sonstiges (falls vorhanden, z.B. Protokoll Runder Tisch, Erziehungsvereinbarung o. Ä.)
Anträge auf Gewährung häuslichen Sonderunterrichts werden nur bei Vollständigkeit der Unterlagen bearbeitet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige schulfachliche Aufsicht.
Wer für Ihre Schule zuständig ist, können Sie der Zuständigkeitsliste Ihres Staatlichen Schulamts entnehmen. Die Übersicht finden Sie auf der dortigen Kontaktseite unter „Zuständigkeiten nach Schulen“.