Bunte Blätter Papier übereinander

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche sollen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen helfen, behinderungsbedingte Nachteile - soweit möglich - zu kompensieren.

Nachteilsausgleiche im Schulbereich sind in nachfolgenden Bereichen möglich:

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
  • Pflichtstundenermäßigung nach § 10 der Pflichtstundenverordnung,
  • Stundenplangestaltung,
  • Lage der Klassenräume,
  • Klassenausflüge und Klassenfahrten,
  • Aufsichtsführung,
  • Parkplatz,
  • Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen,
  • Versetzung und Abordnung,
  • Fortbildung,
  • Prüfungen,
  • Dienstliche Beurteilungen,
  • Arbeitsassistenz,
  • Mehrarbeit,
  • Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und Schwere der Behinderung abhängig. 

Rechtliche Grundlagen 

Die rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche sind in folgenden Gesetzestexten zu finden:

  • im „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“,
  • in den Teilhaberichtlinien,
  • in der Pflichtstundenverordnung und
  • in der Integrationsvereinbarung.