Nachteilsausgleiche im Schulbereich sind in nachfolgenden Bereichen möglich:
- Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
- Pflichtstundenermäßigung nach § 10 der Pflichtstundenverordnung,
- Stundenplangestaltung,
- Lage der Klassenräume,
- Klassenausflüge und Klassenfahrten,
- Aufsichtsführung,
- Parkplatz,
- Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen,
- Versetzung und Abordnung,
- Fortbildung,
- Prüfungen,
- Dienstliche Beurteilungen,
- Arbeitsassistenz,
- Mehrarbeit,
- Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und Schwere der Behinderung abhängig.