Bunte Blätter Papier übereinander

Nebentätigkeiten

Die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen wird durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt.

Genehmigungspflichtig sind alle in § 73 Abs. 1 HBG aufgeführten Nebentätigkeiten soweit nicht nach § 72 HBG eine Verpflichtung zu deren Übernahme besteht.

Weitere Informationen zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. 

Unterlagen für Schulen

Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.