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Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten

In Hessen ist die Diagnostik im Entscheidungsverfahren für alle Förderschwerpunkte durch einen Erlass geregelt, der einheitliche Kriterien und Verfahren für die Erstellung sonderpädagogischer Stellungnahmen vorgibt. Das Verfahren ist erforderlich, um den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung fachlich fundiert und transparent zu prüfen.

Die Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten wurde vom Kultusministerium eingeführt, um die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu vereinheitlichen. Sie gilt für alle Förderschwerpunkte (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören). 

Im Zuge der Regelung wurden einheitliche Kriterien für die Diagnostik und Dokumentation festgelegt und standardisierte Formulare entwickelt sowie verbindliche Abläufe für die Anforderung, Durchführung und Auswertung der Diagnostik. Zudem ist die Beteiligung von Förderschullehrkräften und ggf. weiteren Fachkräften verpflichtend vorgesehen. 

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage bildet die „Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allen Förderschwerpunkten“. 

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→ siehe Ausgabe November 2021 (ABl.11/21), Seite 17-101 (Seite 885-969 im Dokument) 

Alle, im Erlass zur Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allen Förderschwerpunkten genannten Dokumente können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.

Darüber hinaus stehen weitere unterstützende Dokumente und Hilfestellungen zur schulischen Prävention und zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder mit Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung vonseiten der Staatlichen Schulämter vor.