Die Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten wurde vom Kultusministerium eingeführt, um die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu vereinheitlichen. Sie gilt für alle Förderschwerpunkte (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören).
Im Zuge der Regelung wurden einheitliche Kriterien für die Diagnostik und Dokumentation festgelegt und standardisierte Formulare entwickelt sowie verbindliche Abläufe für die Anforderung, Durchführung und Auswertung der Diagnostik. Zudem ist die Beteiligung von Förderschullehrkräften und ggf. weiteren Fachkräften verpflichtend vorgesehen.