Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) und der Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte in der jeweils geltenden Fassung.

S wie
Sabbatjahr
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vom 31. Mai 1996
Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.
Unterlagen für Schulen
Zu diesem Thema liegen bei folgenden Staatlichen Schulämter unterstützende Unterlagen vor.
BAD VILBEL | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/122.45 KB)
FRANKFURT AM MAIN | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/73.49 KB)
FULDA | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/118.34 KB)
GIEßEN | Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (Sabbatjahr) (PDF/257.30 KB)
HEPPENHEIM | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/397.64 KB)
KASSEL | Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (Sabbatjahr) (PDF/316.58 KB)
MARBURG | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/463.50 KB)
OFFENBACH I Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/119.81 KB)
RÜSSELSHEIM AM MAIN | Antrag auf ein Sabbatjahr (PDF/836.26 KB)
WEILBURG | Antrag Sabbatjahr (PDF/155.75 KB)
WIESBADEN | Antrag auf ein Sabbatjahr (auf Ganzjahresbasis) (PDF/60.12 KB)
WIESBADEN | Antrag auf ein Sabbatjahr (auf Halbjahresbasis) (PDF/62.55 KB)