Graue Flächen

Sachschadensersatz

Das Hessische Beamtengesetz (HBG) bestimmt, dass bei der Zerstörung, der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (Unfall), in angemessenem Umfang Ersatz geleistet werden soll.

Die Zuständigkeit für den Sachschadensersatz im Fall eines entstandenen Sachschadens liegt hessenweit beim Regierungspräsidium Kassel (Zentrale Dienstunfallfürsorge und Sachschadensersatz). 

Weiterführende Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel.