Die Zuständigkeit für den Sachschadensersatz im Fall eines entstandenen Sachschadens liegt hessenweit beim Regierungspräsidium Kassel (Zentrale Dienstunfallfürsorge und Sachschadensersatz).

Sachschäden
Sachschadensersatz
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Weiterführende Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel.
Rechtliche Grundlage
Hessisches Beamtengesetz (HBG), § 81 Ersatz von Sachschaden
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Sachschadensersatz-Richtlinien (SErs-RL), Staatsanzeiger für das Land Hessen – 26. Oktober 2020, Seite 1110ff