Mindestdauer von Austauschfahrten
Die Mindestdauer von zehn Tagen hat eine pädagogische Begründung: Durch Austauschfahrten soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, interkulturelle Erfahrungen zu machen, indem sie über einen begrenzten Zeitraum bei einer Gastfamilie im Ausland am Alltagsleben teilhaben. Dies ist bei einer kürzeren Reisedauer schwer zu erreichen.
Falls eine Reise kürzer als die im Erlass geforderte Mindestdauer von zehn Tagen dauert, ist eine Begründung mit Einreichen des Antrags zum 1. Februar seitens der Schulleiterin oder des Schulleiters zu geben, warum von der Soll-Bestimmung abgewichen wurde, also welche zwingenden Gründe vorliegen und wie trotz der Verkürzung die pädagogische Zielsetzung erreicht werden kann.