Beratungsanfragen können über ein Online-Formular gestellt werden. Die Anmeldung wird automatisch an die zuständige Schulpsychologin beziehungsweise den zuständigen Schulpsychologen bei den Staatlichen Schulämtern weitergeleitet.

Prävention
Schulpsychologische Beratung
Lesedauer:3 Minuten
Das Beratungsangebot kann von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie amtsintern angefragt werden. Ratsuchende wenden sich mit ihrer Anfrage an die für ihre Schule zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Die Kontaktdaten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an dem für Ihre Schule zuständigen Staatlichen Schulamt finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien für die schulpsychologische Beratungstätigkeit in Hessen
Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinien für Unterricht und Erziehung kranker Schülerinnen und Schüler