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Schulwanderungen / Studienfahrten

Antrag auf Erstattung von Reisekosten für Auslandsschul-/-wanderfahrten

Die Anträge für die Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten und Wanderfahrten ins Ausland finden Sie beim Regierungspräsidium Kassel.

Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise zum Antrag, die ebenfalls auf der verlinkten Internetseite zu finden sind, sowie die FAQs zur Erstattung von Reisekosten. 

Rechtliche Grundlagen

Nach § 4 Abs. 5 Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) sind Reisekostenerstattungen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Festsetzungsstelle (Regierungspräsidium Kassel - Bezügestelle) schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Reise. 

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