Eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nur zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres möglich. Der Antrag hierfür ist spätestens sechs Monate vorher auf dem Dienstweg einzureichen.
Eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel nach einer Elternzeit) möglich.