Kinder in Turnkleidung, die Posen und Gesichtsausdrücke mit einem Lehrer üben

Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen fördern

Im Hessischen Schulgesetz ist die kulturelle Praxis als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Allen Schülerinnen und Schülern soll der Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen und damit die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Lesedauer:3 Minuten

Stärkung kultureller Offenheit

Wenn junge Menschen ihre Ideen künstlerisch gestalten und öffentlich präsentieren, entwickeln sie wichtige soziale und personale Kompetenzen: Vertrauen in die eigenen Kräfte, kreatives Denken, gesellschaftliche Offenheit und Toleranz sowie die Bereitschaft zu sozialem Handeln.

Kulturelle Bildung

Kinder eines Kinderchors

Für Schulen

Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen

Schulen verstehen sich als Orte vielfältiger kultureller Aktivitäten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Unterstützungsangebot für Schulen und Lehrkräfte

Die Staatlichen Schulämter unterstützen Schulen bei Projekten der Schulentwicklung, die sich der Förderung ästhetischer Zugangsweisen im Unterricht widmen. Die Staatlichen Schulämter 

  • informieren über kulturelle Aktivitäten von Schulen und Institutionen,
  • fördern Schulkooperationen mit Künstlerinnen und Künstlern und kulturellen Einrichtungen,
  • vermitteln Lehrerfortbildungen und Workshops im Bereich des sinnlich-kreativen Lernens,
  • unterstützen die Vernetzung von Schulen mit vergleichbaren Interessen und Profilen im kulturellen Bereich und
  • beraten Schulleitungen und Kollegien in Fragen zur kulturellen Schulentwicklung.

Das Angebot richtet sich an kulturell interessierte Lehrkräfte und Kollegien aller Schulformen. 

Die Fachberaterinnen und Fachberater Kulturelle Bildung an den Staatlichen Schulämtern beraten die Schulen vor Ort zu Fortbildungen und Landesprogrammen aller Kunstsparten. Sie geben auch Auskunft zu Angeboten regionaler Kooperationspartner (Museen, Vereine, Literatur- und Künstlerhäuser und kultur- oder naturgeschichtlich relevante außerschulische Bildungseinrichtungen), die für die kulturelle Schulentwicklungsarbeit eine besondere Rolle spielen. 

An wen wende ich mich?

Fortbildungen

Wenn Sie als Lehrkraft oder Kollegiumsgruppe ein Fortbildungs- oder Beratungsangebot wahrnehmen möchten, können Sie sich über den hessenweiten Veranstaltungskatalog direkt anmelden.

VeranstaltungskatalogÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Beratungsanfrage

Wenn Sie als Schule spezifischen Unterstützungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die für das betreffende Thema zuständigen Beraterinnen und Berater oder direkt an die Leiterin oder den Leiter pädagogische Unterstützung des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.

pädagogische Unterstützung von SchulenÖffnet sich in einem neuen Fenster