Eine Schülerin, umringt von anderen Schülern, mitten in einer Klasse

Förderung von Sprachkompetenz

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg in Schule und Beruf und damit für eine gelingende Integration. Deshalb ist es wichtig, alle Schülerinnen und Schüler von Anfang an bei diesem Spracherwerb zu unterstützen.

Lesedauer:3 Minuten

Schulisches Gesamtsprachförderkonzept

Das schulische Gesamtsprachförderkonzept zur Deutschförderung von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache umfasst verschiedene Bausteine und reicht von den verpflichtenden Vorlaufkursen ein Jahr vor der Einschulung bis zur Deutschförderung von ehemaligen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in der dualen Ausbildung im Rahmen des zweiten Berufsschultages.

Weitere Informationen zum schulischen Gesamtsprachförderkonzept finden Sie beim Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Beratungszentren

Eine Schülerin an der Tür zu einem Beratungsgespräch

ABZ

Anlaufstelle für zugewanderte und geflüchtete Familien

Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) der Staatlichen Schulämter unterstützen Schülerinnen und Schüler, die als Seiteneinsteiger aus dem Ausland nach Hessen kommen.

Beratungsangebot der Staatlichen Schulämter

Die Staatlichen Schulämter unterstützen und beraten die Schulen und Lehrkräfte bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Fragen

  • der Sprachstandsfeststellung und der Feststellung des Sprachförderbedarfs,
  • geeigneter Fördermaßnahmen (verpflichtende Vorlaufkurse, Deutsch-Förderkurse, Deutsch & PC, Intensivklassen, Intensivkurse, Deutschförderung in der dualen Ausbildung),
  • geeigneter Diagnostik- und Fördermaterialien,
  • des schuleigenen Integrations- und Förderkonzepts,
  • nach Kooperationspartnern (Kindertagesstätten/außerschulische Einrichtungen),
  • der Kontaktaufnahme zu Unterstützungsinstitutionen,
  • des Umgangs mit Eltern oder bei der Vermittlung bei Konflikten,
  • von Fortbildungen und Qualifizierungen.

Für die professionelle migrationssensible Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung wurde ein landesweiter schulpsychologischer Schwerpunkt für Migration und Flüchtlingsberatung eingerichtet, der auch Trauma-Beratung anbietet.

Für Einzelfragen stehen den Schulen weiterhin die Schulpsychologinnen und -psychologen in den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung, die bei Bedarf Kontakt mit dem Schwerpunkt Migration und Flüchtlingsberatung aufnehmen.

An wen wende ich mich?

Fortbildungen

Wenn Sie als Lehrkraft oder Kollegiumsgruppe ein Fortbildungs- oder Beratungsangebot wahrnehmen möchten, können Sie sich über den hessenweiten Veranstaltungskatalog direkt anmelden.

VeranstaltungskatalogÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Beratungsanfrage

Wenn Sie als Schule spezifischen Unterstützungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die für das betreffende Thema zuständigen Beraterinnen und Berater oder direkt an die Leiterin oder den Leiter pädagogische Unterstützung des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.

pädagogische Unterstützung von SchulenÖffnet sich in einem neuen Fenster