Bei konkreten schulischen Angelegenheiten oder Problemen empfiehlt es sich, diese zunächst vor Ort in der Schule – mit den Lehrkräften, der Schulleitung oder der Elternvertretung – zu klären.
Bei Fragen, die über schulische Angelegenheiten hinaus gehen, beraten und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts gerne.
Während das Staatliche Schulamt für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zuständig ist, liegen die äußeren Schulangelegenheiten wie Gebäude, Ausstattung und Schülerbeförderung in der Verantwortung des Schulträgers.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wer für Ihre Schule zuständig ist.
Die Übersicht nennt pro Schule die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an die Sie sich bei Fragen
zur schulfachlichen Aufsicht,
zur verwaltungsfachlichen (juristischen) Aufsicht,
zu Angelegenheiten der Personalsachbearbeitung oder
zur schulpsychologischen Beratung
wenden können.
Bitte beachten Sie:
In der Übersicht sind nur die Namen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt. Die Kontaktdaten (E-Mail-Anschrift oder telefonische Durchwahl) finden Sie in den Kontaktdaten der im Schulamt Beschäftigten.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und telefonische Durchwahl) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Staatlichen Schulamt entnehmen.
Bitte beachten Sie:
In der Übersicht finden Sie auch die Kontaktdaten der Personen, die in der Zuständigkeitsliste nach Schulen genannt sind.
Die Staatlichen Schulämter bietet Schulen und Lehrkräften ein breites Unterstützungsangebot zu wichtigen Themen der Schul- und Unterrichtsentwicklung an.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter bieten Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Beratungsspektrum an.
Jede Lehrkraft kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wenden.
An allen Staatlichen Schulämtern in Hessen gibt es den Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Er ist bei schulübergreifenden Vorgängen wie Versetzungen oder Abordnungen zu beteiligen.
Die Schwerbehindertenvertretungen stehen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten oder langzeiterkrankten Lehrkräften sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst beratend und helfend zur Seite.
Das Staatliche Schulamt steht Ihnen für individuelle telefonische Beratungen zur Verfügung. Für weitergehende Anliegen können telefonisch Termine vereinbart werden.
Darmstadt
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt