Kinder mit Schultaschen rennen an dem Gebäude einer Schule entlang

Hinweise für Eltern zum Wechsel in die weiterführende Schule | Frankfurt am Main

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Erläuterungen des Staatlichen Schulamts in Frankfurt am Main zum Wechsel ihres Kindes von der Grundschule in die weiterführende Schule.

Grundsätzliches

Am Übergangsverfahren 4/5 können nur diejenigen teilnehmen, die ihren Erstwohnsitz in Frankfurt haben. Eltern, die derzeit noch nicht in Frankfurt wohnen, aber noch vor dem Termin der Verteilerkonferenz eine Frankfurter Meldeadresse haben werden, erhalten vom Staatlichen Schulamt ein Blankoformular zum Übergang, das sie – wenn sie dann in Frankfurt gemeldet sind – ausgefüllt mit beigefügter Meldebescheinigung direkt an die Erstwunschschule schicken.

Sollte ein Zuzug erst nach der Verteilerkonferenz stattfinden, können sich Eltern direkt an das Staatliche Schulamt wenden, welches dann bei der Schulplatzsuche unterstützt. Alle weiterführenden Schulen sind im Schulwegweiser der Stadt Frankfurt zu finden.

Nach § 70 HSchG gilt: Kinder, bei denen besondere soziale oder familiäre Umstände vorliegen, werden prioritär aufgenommen. Kinder, die sich einen vom Hessischen Kultusministerium zertifizierten Schwerpunkt wünschen (diesen gibt es für Musik und für Sport), müssen bei ausreichender Kapazität aufgenommen werden. Kinder, die sich eine bestimmte erste Fremdsprache wünschen, müssen bei ausreichender Kapazität aufgenommen werden. Wenn bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nach den oben genannten Kriterien nicht genügend Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los.

Kinder, die von der abgebenden Schule eine Eignungsempfehlung für einen Bildungsgang erhalten haben, dürfen nicht bevorzugt aufgenommen werden: Die Wahl des Bildungsgangs nach der Jahrgangsstufe 4 liegt in der Entscheidung der Eltern, eine Leistungsdifferenzierung zur bevorzugten Aufnahme ist daher nicht gestattet. Der Anmeldung sollen daher keine Zeugnisse oder Bewerbungsschreiben beigefügt werden, da diese von den aufnehmenden Schulen nicht berücksichtigt werden können.

... mein Kind bei unseren Wunschschulen auf eine Warteliste setzen zu lassen?

Sollte es an einer Schule mehr Anmeldungen geben als Plätze, kommt es zum Losverfahren. Da jede Anmeldung eine Losnummer erhält, entsteht auf diese Art bereits eine Nachrückerliste, aus der automatisch bei freiwerdenden Plätzen in der entsprechenden Reihenfolge nachbesetzt wird.

Bei der Entscheidung über die Aufnahme sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, bei denen besondere soziale oder familiäre Umstände vorliegen.

Ein solcher prioritär aufzunehmender Härtefall kann aus unterschiedlichen Gründen vorliegen: Dies können zum einen gesundheitliche Gründe sein, wenn ein Kind etwa krankheitsbedingt keinen langen Schulweg auf sich nehmen kann. Daneben sind auch soziale Gründe denkbar, etwa wenn ein Elternteil schwer erkrankt ist (Nachweis durch den Amtsarzt) und begründet dargelegt wird, dass eine wohnortnahe Beschulung unbedingt notwendig ist. Wenn zum Beispiel jemand alleinerziehend ist oder wenn ein Kind keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchte, begründet dies noch keinen Härtefall. 

Über die Anerkennung eines Härtefalls entscheidet die aufnehmende Schule in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt. Anerkannte Härtefälle werden in jedem Fall prioritär aufgenommen.

Der mutmaßliche Härtefall muss durch Unterlagen (beispielweise Atteste), die dem Antragsformular beigefügt werden, belegt werden. Liegt bei einem Kind ein medizinisch begründeter Härtefall vor, so ist es notwendig, dass die Eltern neben den bisherigen diagnostischen Unterlagen auch ein aktuelles fachärztliches Gutachten erstellen lassen. Mit diesen gesamten Unterlagen wenden sie sich dann an den kinder- und jugendmedizinischen Dienst des Gesundheitsamts Frankfurt. Dieser nimmt, abhängig von der Fragestellung, eine entsprechende Prüfung der vorgelegten Befunde vor.

Ein Härtefall kann in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn er mit der Antragstellung geltend gemacht wird. Nachträglich geltend gemachte Härtefälle begründen meist keinen Aufnahmeanspruch. Anträge, die erst nach dem 15. April beim Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst eingehen, können nicht mehr rechtzeitig zum Aufnahmetermin bearbeitet werden.

Schülerinnen und Schüler werden vorrangig aufgenommen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in die 5. Klasse ein Geschwisterkind die gewählte Erstwunschschule besucht. Dies ist auf dem Anmeldeformular unter „Anmerkungen“ anzugeben.  

In diesem Fall sollte auf dem Anmeldeformular unter Anmerkungen festgehalten werden, welche Schulform im Falle einer Zuweisung gewünscht wird, wenn beide Wunschschulen voll belegt sind.

Wenn die Erst- und Zweitwunschschule aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen können, wird von der Verteilkonferenz der aufnehmenden Schulen ein Platz an einer anderen Schule zugewiesen.

Für den Fall, dass es mehrere Zuweisungsmöglichkeiten gibt, also mehrere Schulen, die in der Jahrgangsstufe 5 noch Kinder aufnehmen können, können Eltern erklären, dass die Erreichbarkeit der Schule ihnen ganz besonders wichtig ist. In diesem Fall wird die Verteilkonferenz auch prüfen, ob ein Schulplatz an einer anderen als der ursprünglich gewünschten Schulform ihren Wünschen eher entspricht. Die Willensbekundung ist dem Anmeldeformular beizufügen. Sie erhalten das entsprechende Formular über die Grundschule.

Privatschulen

Privatschulen und Schulen außerhalb Frankfurts

Dazu ist es notwendig, sich an das Sekretariat der abgebenden Grundschule zu wenden. Dieses kann Ihnen das Anmeldeformular aushändigen und es im Anschluss an die öffentliche Erstwunschschule versenden.

Zur Anmeldung wird das reguläre Formular verwendet. Als Zweitwunschschule muss stets eine öffentliche Schule in Frankfurt angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass das Schulplatzvergabeverfahren außerhalb Frankfurts ggf. zeitversetzt stattfindet. Im Falle einer Absage von einer Schule außerhalb Frankfurts muss dann Ihrem Kind ein zum Zeitpunkt der Absage noch verfügbarer Platz innerhalb Frankfurts zugewiesen werden.

... eine öffentliche Schule in Frankfurt angeben oder umgekehrt.

Wenn Sie eine Privatschule als Erstwunsch angeben, ist als Zweitwunsch eine öffentliche Schule anzugeben. Privatschulen, die als Erstwunschschule gewählt werden, sind allerdings nicht verpflichtet, bei Ablehnung das Formular an die Zweitwunschschule zu schicken. Daher ist es wichtig, dass bei Ablehnung der Aufnahme an der Privatschule unverzüglich die Grundschule und das Staatliche Schulamt benachrichtigt werden, damit das Anmeldeformular der Zweitwunschschule zugeleitet werden kann.

Es ist nicht vorgesehen, dass als Erstwunsch eine öffentliche Schule und als Zweitwunsch eine Privatschule angegeben wird, denn die Formulare werden nicht an die Privatschule weitergeleitet, wenn die öffentliche Erstwunschschule nicht aufnehmen kann, da die Privatschulen ihre Aufnahmeverfahren selbst organisieren.

... uns zwischenzeitlich jedoch für eine Privatschule entschieden und haben auch dort einen Platz erhalten.

Es wird um eine Rückmeldung beim Staatlichen Schulamt gebeten, da ansonsten ein freier Platz in einer öffentlichen Schule unnötig blockiert wird.

Schulen mit Schwerpunkt

Zertifizierter Schwerpunkt

Über einen musikalischen Schwerpunkt verfügen die folgend aufgeführten Schulen: Bettinaschule, Carl-Schurz-Schule, Elisabethenschule, Goethe-Gymnasium, Gymnasium Nord, Helmholtzschule, Leibnizschule, Lessing- Gymnasium, Schule am Ried und die Wöhlerschule. Die Musterschule in Frankfurt ist zudem anerkannt als Zentrum zur Förderung musikalisch Hochbegabter.

Über einen sportlichen Schwerpunkt verfügt die Carl-von-Weinberg-Schule. Sonderfälle liegen an der Freiherr-vom-Stein-Schule und an der Carl-Schurz-Schule vor. An der Freiherr-vom-Stein-Schule wird ab der 5. Klasse teilweise in italienischer Sprache unterrichtet, sodass für den bilingualen Zweig besondere Aufnahmebedingen gelten, die bei der Schule erfragt werden können. Gleiches gilt für den bilingualen Zweig Französisch an der Carl-Schurz-Schule. Es muss im Anmeldeformular (im Feld „Anmerkungen“) eine verbindliche Anmeldung zu diesen Profilen erfolgen.

... um in den musikalischen Schwerpunkt einer Schule aufgenommen zu werden?  

Dies ist nicht zwingend Voraussetzung, es muss jedoch gegebenenfalls die Bereitschaft zum Erlernen eines solchen erklärt werden. Die Schulen bieten verschiedene Schwerpunktklassen an, wie beispielsweise Orchesterklassen oder Gesangsklassen. Bei der Orchesterklasse dürfen Schulen bei der Auswahl auch auf die instrumentale Zusammensetzung von Orchestern achten. Da die Anforderungen für die Aufnahme in den musikalischen Schwerpunkt an den Schulen unterschiedlich sind, können diese auf den Homepages der Schulen eingesehen oder an den Schulen erfragt werden.

Zum Nachweis der sportlichen Eignung kann ein solcher Test durchgeführt werden. Entsprechende Sichtungstermine können bei der Schule erfragt werden.

Wer nicht per Los in die Schwerpunktklasse aufgenommen wurde, kommt in den Lostopf für die Klassen ohne Schwerpunkt an der Erstwunschschule, es sei denn, im Antragsformular wird unter „Bemerkungen“ notiert, dass im Fall einer Nichtaufnahme in den Schwerpunkt das Formular direkt an die Zweitwunschschule geschickt werden soll.

Fremdsprachen

Es sind vorrangig alle Kinder von Schulen aufzunehmen, die sich eine bestimmte erste Fremdsprache wünschen. Sollten die Anmeldungen jedoch die Kapazitäten übertreffen, entscheidet das Los. Sollte es zu einer Zuweisung kommen, wird vorrangig nach einer Schule gesucht, die die gewünschte erste Fremdsprache anbietet.

... beim Losverfahren keinen Platz erhalten hat, hat es dann noch die Chance, in eine Klasse aufgenommen zu werden, die eine andere erste Fremdsprache (zum Beispiel Englisch) anbietet? 

Ja, wenn dies auf dem Anmeldeformular vermerkt wird, indem beispielsweise Spanisch und Englisch angekreuzt werden. Dabei sollte, etwa in Form einer Nummerierung, gekennzeichnet werden, welche Fremdsprache die Erstwahl sein soll.

Werden zwei Fremdsprachen ohne Priorisierung angekreuzt, nimmt die Schulleitung der aufnehmenden Schule die Priorisierung eigenständig vor. 

... die von mir gewünschte erste Fremdsprache nicht anbietet?

Die Zweitwunschschule muss die gewünschte Fremdsprache nicht anbieten. Wenn auf dem Anmeldeformular beispielsweise bei der Fremdsprache nur bei Spanisch ein Kreuz gesetzt wurde und kein Platz zugeteilt werden konnte, wird der Anmeldebogen direkt an die Zweitwunschschule weitergegeben. Wird dort kein Spanisch, sondern Englisch als erste Fremdsprache angeboten, dann wird die Zustimmung zu Englisch vorausgesetzt.

Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen

Bitte erkundigen Sie sich bei den Schulen, die für Ihr Kind in Frage kommen, welche Veranstaltungen zum Übergang angeboten werden. Die Schulen geben diese Veranstaltungen in der Regel auch auf ihren Homepages bekannt.

Eine Liste der Informationsveranstaltungen wird auch vom Stadtelternbeirat geführt und auf der dortigen Homepage bereitgestellt.

Inklusive Schulbündnisse (iSB)
In den inklusiven Schulbündnissen (iSB) werden allgemeinbildende Schulen für den inklusiven Unterricht festgelegt. Ziel ist es, dem Wunsch von Eltern mit Kindern auf Anspruch von sonderpädagogischer Förderung nach einer inklusiven Beschulung zu entsprechen.
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Ein Gruppe Kinder im Gespräch miteinander; sie stehen im Flur einer Schule mit ihren Ranzen auf dem Rücken

Übergang 4 nach 5

Von der Grundschule in die weiterführende Schule wechseln

Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist ein wichtiger Schritt für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. In der Jahrgangsstufe 4 treffen die Eltern die Entscheidung über

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