Am Übergangsverfahren 4/5 können nur diejenigen teilnehmen, die ihren Erstwohnsitz in Frankfurt haben. Eltern, die derzeit noch nicht in Frankfurt wohnen, aber noch vor dem Termin der Verteilerkonferenz eine Frankfurter Meldeadresse haben werden, erhalten vom Staatlichen Schulamt ein Blankoformular zum Übergang, das sie – wenn sie dann in Frankfurt gemeldet sind – ausgefüllt mit beigefügter Meldebescheinigung direkt an die Erstwunschschule schicken.
Sollte ein Zuzug erst nach der Verteilerkonferenz stattfinden, können sich Eltern direkt an das Staatliche Schulamt wenden, welches dann bei der Schulplatzsuche unterstützt. Alle weiterführenden Schulen sind im Schulwegweiser der Stadt Frankfurt zu finden.