Grundlegende Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse bieten Klassenlehrkräfte und Schulleitungen der Grundschulen.
Fragen und Antworten
Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse | Offenbach am Main
Information und Beratung
Informationen bieten insbesondere:
- die Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums:
Von der Grundschule in die weiterführende Schule wechselnÖffnet sich in einem neuen Fenster
Schulformen und Bildungsgänge in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- die Internetseite der Staatlichen Schulämter in Hessen:
Schulangebot des Landkreises Offenbach und der Stadt Offenbach am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster
- die Schulträger im Schulamtsbezirk Offenbach:
Schulangebot des Kreis OffenbachÖffnet sich in einem neuen Fenster
Schulangebot der Stadt Offenbach am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster
- der Beratungswegweiser des Netzwerks Bildungsberatung (erhältlich im OF Bildungsbüro):
OF BildungsbüroÖffnet sich in einem neuen FensterBerliner Straße 77
63065 Offenbach am MainTelefon: +49 69 8065 3838
E-Mail: bildung@offenbach.de
-
die Schulhomepages der weiterführenden Schulen:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Stadthof 13
63065 Offenbach am MainTelefon: +4969 80053 108
E-Mail: Uebergang45.SSA.Offenbach@kultus.hessen.deInternet: www.schulamt-offenbach.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungsgänge
Das Schulwesen in Hessen wird inhaltlich durch Bildungsgänge gegliedert. Bildungsgänge werden durch zu erreichende Abschlüsse bestimmt. Zu unterscheiden sind deshalb Haupt-, Real- und gymnasiale Schulabschlüsse.
Sie wählen als Sorgeberechtigte den gewünschten Bildungsgang (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) für Ihr Kind. Mit der Bestimmung des Bildungsgangs wählen Sie den Schulabschluss, welcher angestrebt werden soll. Wird der Bildungsgang sowohl schulformbezogen als auch integriert angeboten, können Sie zwischen beiden Formen wählen. Daraus folgt: Sorgeberechtigte haben ein Recht auf die Bestimmung eines Bildungsganges, nicht aber ein Recht auf eine bestimmte Schule. Bei der Wahl des Bildungsganges sollten Sie als Sorgeberechtigte die tatsächliche Eignung Ihres Kindes immer beachten.
Für die unterschiedlichen Bildungsgänge stehen sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Offenbach am Main im Schulsystem unterschiedliche Schulformen zur Verfügung. Sind Sie sich noch nicht sicher, ob der gewählte Bildungsgang der richtige für Ihr Kind ist, kann im Landkreis Offenbach die Förderstufe als Orientierung und Überprüfung (Beobachtungs- und Orientierungsphase) der Wahlentscheidung dienen. In der Stadt Offenbach kann Ihr Kind die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule nur an einer Integrierten Gesamtschule besuchen.
Hauptschulbildungsgang
Der Bildungsgang bereitet vor allem auf eine Berufsausbildung vor. Im praxisnahen Unterricht werden Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Bei guten Leistungen kann auch der Schulbesuch in der 10. Klasse fortgesetzt werden. Am Ende von Klasse 9 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss.
Realschulbildungsgang
Der Bildungsgang vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung. Er bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt sowie auf den Besuch der weiterführenden Schule vor. Einige Fächer können nach Leistungen und Neigungen ausgesucht werden. In Klasse 7 kann zum Beispiel eine zweite Fremdsprache gewählt werden. Am Ende der 10. Klasse erwerben Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss. Mit dem Realschulabschluss kann eine Berufsausbildung begonnen oder der Schulbesuch fortgesetzt werden. Bei guten Leistungen erhalten Schülerinnen und Schüler den „qualifizierenden Realschulabschluss“.
Gymnasialbildungsgang
Der gymnasiale Bildungsgang ist besonders für begabte, leistungsfähige und sehr lernmotivierte Kinder geeignet. Der Bildungsgang vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung. Das Gymnasium ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten, Schwerpunkte zu setzen. Ihr Kind muss aber auch sehr selbstständig arbeiten und lernen können. Eine zweite Fremdsprache kommt meist schon in der 6. Klasse hinzu. Das Gymnasium bereitet auf ein Studium an einer Universität vor, aber auch eine qualifizierte Berufsausbildung ist möglich.
die Wahl des Bildungsganges für die weiterführende Schule nicht befürworten?
Sie haben das Recht, den Bildungsgang für Ihr Kind zu wählen. Die Klassenkonferenz kann Ihrer Wahl des Bildungsgangs widersprechen.
Da das Erreichen des angestrebten Abschlusses des gewählten Bildungsganges eine bestimmte Eignung voraussetzt, ist eine eingehende Beratung durch die Grundschullehrkraft vorgesehen. Sind sich Sorgeberechtigte und Grundschullehrkraft nach den Beratungsgesprächen noch nicht einig, besteht die Möglichkeit eines erneuten Beratungsgesprächs. Schülerinnen und Schülern ohne gymnasiale Empfehlung der Grundschullehrkraft ist anzuraten, bereits bei der Wahl des Bildungsgangs Gymnasium, Englisch als erste Fremdsprache zu wählen, um im Falle einer Querversetzung den Wechsel in den Haupt- bzw. Realschulbildungsgang zu erleichtern, da in diesen Bildungsgängen Englisch die erste Fremdsprache ist.
Ist die Wahl des Bildungsganges getroffen, bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass Ihr Kind bis zum jeweiligen Abschluss auch in diesem Bildungsgang verbleiben muss. So kann bei Vorliegen der Notenvoraussetzungen im Anschluss an den Hauptschulabschluss der Realschulabschluss nachgeholt werden, bzw. im Anschluss an den Realschulabschluss der nächsthöhere Abschluss angestrebt werden. Dies kann an einer gymnasialen Oberstufe, am Abendgymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium geschehen.
Damit ein Wechsel des Bildungsganges erfolgen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel: gute bis sehr gute Leistungen. Schülerinnen und Schüler, die dies anstreben, sollten möglichst die zweite Fremdsprache hinzuwählen.
Sollten die Leistungen stark abfallen, ist auch ein Wechsel vom Gymnasium in die Realschule, bzw. von der Realschule in die Hauptschule möglich (per Querversetzung). Alle schulischen Abschlüsse können auch an beruflichen Schulen erworben werden. Dort gibt es auch für Jugendliche Perspektiven, die die 9. oder 10. Klasse der allgemeinbildenden Schule ohne Abschluss verlassen haben.
Nein, das Bildungssystem ist durchlässig, sodass alle Abschlüsse bei Vorliegen von Notenvoraussetzungen auch im weiteren Verlauf der Schulzeit erreicht werden können.
Schulformen
Die kooperative Gesamtschule ist eine schulformbezogene Schulform. In einer kooperativen Gesamtschule werden die Bildungsgänge Haupt- und Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsganges als voneinander getrennte Schulzweige geführt. Die einzelnen Schulzweige sind aber pädagogisch und organisatorisch miteinander verbunden, um einen erweiterten Rahmen für eine gemeinsame pädagogische Konzeption zu schaffen. Die Schule gewährleistet Durchlässigkeit.
Die integrierte Gesamtschule ist eine schulformübergreifende Schulform. In einer integrierten Gesamtschule sind die Bildungsgänge Haupt- und Realschule sowie die sechsjährige Mittelstufe des gymnasialen Bildungsganges nach dem Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens integriert. Eine Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweig erfolgt nicht. Es können jedoch ab der Jahrgangsstufe 9 abschlussbezogene Klassen eingerichtet werden. Ihre besondere, die Organisationsform pädagogisch begründende Aufgabe ist, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, miteinander und voneinander zu lernen.
Integriert heißt, dass die Bildungsgänge zunächst nicht in abschlussbezogenen Klassen, sondern in einem System des Wechsels zwischen dem gemeinsamen Unterricht mit innerer Differenzierung und dem nach Anspruchshöhe, Begabung und Neigung in Kursen - äußerlich - differenzierten Unterricht angeboten werden. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis im 8. Schuljahr spricht die Klassenkonferenz Bildungsempfehlungen auf den zu erreichenden Abschluss aus.
Die Förderstufe hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in den Bildungsgang der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums vorzubereiten.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welchen Bildungsgang Ihr Kind bestreiten soll, dient die Förderstufe als sogenannte Beobachtungs- und Orientierungsphase. Die Entscheidung für einen weiterführenden Bildungsgang wird somit zunächst noch offengehalten bzw. überprüft. Sie als Sorgeberechtigte können sich beispielsweise für den Bildungsgang der Realschule und die pädagogische Organisationsform Förderstufe entscheiden. Die Schule bietet Ihnen bei der Wahl des Bildungsgangs und der Entwicklung des Kindes Beratung an.
In der 5. und der 6. Klasse werden durch die Schule valide Daten zur Beurteilung des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Arbeitshaltung der Schüler gesammelt. In der insgesamt zweijährigen Beobachtungsphase wird die Eignung Ihres Kindes abschließend an den Anforderungen des gewählten Bildungsgangs bewertet und festgelegt. Dies ist für die Sorgeberechtigten bindend. Die festgestellte Eignung muss daher nicht mit dem zuvor gewählten Bildungsgang übereinstimmen.
Anmeldeverfahren
Seit dem Schuljahr 2018/19 wurde das einheitliche Anmeldeformular hessenweit eingeführt. Sie erhalten das Anmeldeformular in den Beratungsgesprächen von der Klassenlehrkraft der Grundschule Ihres Kindes bis spätestens zum 25. Februar 2023.
Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 05. März 2023 in der Grundschule abgegeben werden.
Für die Aufnahme des Kindes an eine weiterführende Schule haben Sie die Möglichkeit, einen Erst- sowie einen Zweitwunsch zu äußern. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die Aufnahme in eine der als Wunsch angegebenen Schulen erfolgt (siehe Losverfahren).
Die Leiterin oder der Leiter der aufnehmenden Schule teilt Ihnen bis zum 19. Juni 2023 schriftlich die Aufnahme Ihres Kindes mit und unterrichtet die zuletzt besuchte Grundschule von der Aufnahme.
Gibt es an Ihrem Wohnort oder in dessen Umfeld mehrere weiterführende Schulen des gleichen Bildungsganges, so kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule nur dann erfolgen, wenn genügend freie Plätze für eine Aufnahme zur Verfügung stehen. Kinder, die in der Stadt Offenbach am Main wohnen, haben jedoch keinen Anspruch auf eine Beschulung in einer Schule des Landkreises Offenbach und umgekehrt.
als freie Plätze zur Verfügung stehen?
Reichen die vorhandenen Kapazitäten an der gewählten Schule nicht aus, so werden alle zu vergebenen Plätze mittels gerichtlich anerkanntem Losverfahren vergeben. Auf Grund der aktuellen Schülerzahlen wird es voraussichtlich auch in diesem Schuljahr zu Losverfahren an Schulen mit hohen Anmeldezahlen kommen.
Ja, die Tatsache, dass Ihr Kind an der gewünschten Schule bereits Geschwister hat, stellt ein anspruchsbegründendes Aufnahmekriterium dar. Den Namen und die Klasse des Geschwisterkindes an der Erstwunschschule sollten Sie auf dem Anmeldeformular im Feld „Anmerkungen“ angeben.
Nein, Sie können für Ihr Kind z.B. den gymnasialen Bildungsgang wählen und als Erstwunschschule ein Gymnasium für Ihr Kind wünschen; Als Zweitwunschschule kann auch eine andere Schulform gewünscht werden, die den gymnasialen Bildungsgang abbildet, z.B. eine Kooperativen Gesamtschule.
wenn ich diese als Erstwunsch- und Zweitwunschschule eintrage?
Nein, es sind in jedem Fall eine unterschiedliche Erstwunsch- und eine Zweitwunschschule anzugeben.
mit einem vom Hessischen Kultusministerium anerkannten Schwerpunkt wählen und mit dem Zweitwunsch die gleiche Schule diesmal ohne Schwerpunkt?
Diese Wahlkombination ist nicht möglich. Erstwunsch- und Zweitwunschschule dürfen nicht identisch sein. Möglich ist jedoch, mit dem Zweitwunsch eine andere Schule mit demselben vom Hessisches Kultusministerium anerkannten Schwerpunkt zu wählen.
mit der Organisationsform Förderstufe wählen?
Das ist nicht möglich. Die Förderstufe ist keine eigene Schulform, sondern nur eine Orientierungsstufe. Mit dem Zweitwunsch muss eine andere Schule gewählt werden.
Weiterführende Schule
Informationen hierzu finden Sie auf den Homepages der weiterführenden Schulen.
Informationen hierzu finden Sie auf den Homepages der weiterführenden Schulen.
wenn es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur weiterführenden Schule fahren muss?
Fahrtkosten werden erstattet, wenn zwischen Ihrer Adresse und der nächstliegenden Schule, die Ihr Kind aufnehmen kann, mehr als drei Kilometer liegen. Informationen hierzu erhalten Sie mit dem Anmeldeformular.
- Landkreis Offenbach
Kreisverkehrsgesellschaft
Offenbach mbH
Telefon: +49 6074 69669-00
E-Mail:
info@kvgOF.de
- Stadt Offenbach am Main
Stadtschulamt
Sachgebiet Schülerbeförderung
Telefon: 069 8065 2827 oder 069 8065 2915
E-Mail:
fahrtkosten@offenbach.de
Förderbedarf
Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
und soll an einer Förderschule unterrichtet werden. Was muss ich beachten?
Besteht bereits ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf, bietet das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) oder eine damit beauftragte Förderschule zusätzliche Beratung an. Der Antrag auf Aufnahme in eine Förderschule ist bis 15. Dezember zu stellen.
Kann ich selbst eine Schule aussuchen, an der die inklusive Beschulung stattfinden soll?
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (IB-Schüler) haben ein Anrecht auf die vorrangige Aufnahme an einer weiterführenden Schule. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die Aufnahme in eine der als Wunsch angegebenen Schulen erfolgt.
Seiteneinsteiger
Für Schülerinnen und Schüler, die einen Intensivkurs besuchen, ergeben sich keine Verfahrensunterschiede.
Information und Beratung bei speziellen Fragen, auch für Schülerinnen und Schüler der Intensivklassen, bietet das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen
Bitte erkundigen Sie sich bei den Schulen, die für Ihr Kind in Frage kommen, welche Veranstaltungen zum Übergang angeboten werden. Die Schulen geben diese Veranstaltungen in der Regel auch auf ihren Homepages bekannt.
So erreichen Sie uns
Das Staatliche Schulamt steht Ihnen für individuelle telefonische Beratungen zur Verfügung. Für weitergehende Anliegen können telefonisch Termine vereinbart werden.
Offenbach am Main
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main
Telefon
Fax
+49 69 80053-333
Stadthof 13
63065 Offenbach am Main
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