Bei Fragen, die über schulische Angelegenheiten hinaus gehen, beraten und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts gerne.
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Beachten Sie bitte:
Während das Staatliche Schulamt für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zuständig ist, liegen die äußeren Schulangelegenheiten wie Gebäude, Ausstattung und Schülerbeförderung in der Verantwortung des Schulträgers.
Die Schulträger im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis sind:
- der Kreis Groß-Gerau,
- der Main-Taunus-Kreis,
- die Stadt Kelsterbach und
- die Stadt Rüsselsheim am Main.