Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit Ausbildungsvertrag gewährt, deren Beschäftigungsort in Hessen liegt.
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform ist das Staatliche Schulamt in Marburg landesweit zuständig.