Für die Durchführung des Unterrichts sowie die Erziehung und Beaufsichtigung der Schüler gelten die gleichen Grundsätze wie im Rahmen der Haupttätigkeit. Die Vergütung wird gemäß der derzeitigen Erlassregelung festgesetzt und aufgrund der monatlichen Meldungen nach Einzelstunden abgerechnet.

Arbeitszeit
Mehrarbeit
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Zu diesem Thema liegen spezifische Formulare der Staatlichen Schulämter vor.