Grundlage für die Wahrnehmung zentraler und teilzentraler Aufgaben und die Bildung von Kooperationsverbünden ist die „Verordnung über die Wahrnehmung zentraler und teilzentraler Aufgaben durch einzelne Staatliche Schulämter und über die Umsetzung gemeinsamer Ziele und Arbeitsvorhaben in Kooperationsverbünden vom 01. April 2015“.
Landesweite Leistungen
Zentrale und teilzentrale Aufgaben
Gesetze und Rechtsverordnungen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in der jeweils geltenden Fassung auf dem Hessenrecht-Portal des Landes.
Überblick
Bewilligung und Auszahlung von Leistungen an Schulen in freier Trägerschaft
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist landesweit zuständig
- für die Bewilligung und Auszahlung von Leistungen an Schulen in freier Trägerschaft nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz vom 27. Juni 2013 (GVBl. S. 454) in der jeweils geltenden Fassung sowie für die Verwaltung der im Haushaltsplan für Zwecke der Ersatzschulfinanzierung veranschlagten Planstellen.
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, Feststellung auf Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise, Bescheinigungen im Schulbereich
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist landesweit zuständig
- für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen),
- für die Feststellung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der hessischen Fachhochschulreife; dies schließt die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventen deutscher Schulen im Ausland mit ein,
- für die Ausstellung aller Bescheinigungen im Schulbereich nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
Mitglieder in Prüfungs- sowie Aufgabenerstellungsausschüssen, Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse und Ausschüsse der betrieblichen Berufsbildungsstätten
Das Staatliche Schulamt am Sitz der jeweils zuständigen Stelle ist für folgende Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz und nach der Handwerksordnung zuständig:
- Herstellen des Einvernehmens über die Mitgliedschaft von Lehrkräften in den Prüfungsausschüssen und den Aufgabenerstellungsausschüssen der Kammern,
- Vorschlag der Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse und der Ausschüsse der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten an das Kultusministerium.
Erstattung von Beschulungskosten
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist landesweit zuständig
- für die Erstattung von Beschulungskosten nach § 164 HSchG.
Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen für Erwachsene und die Hessenkollegs, Ergänzungsprüfungen, Nichtschülerabitur
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis
- übt landesweit die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen für Erwachsene (§§ 45 bis 48 des Hessischen Schulgesetzes) aus,
- ist landesweit zuständig für Angelegenheiten der Schulträgerschaft bei den Hessenkollegs, soweit nicht die Zuständigkeit des Kultusministeriums begründet ist,
- ist landesweit zuständig für die Angelegenheiten der Ergänzungsprüfungen (Latinum, Graecum) und des Nichtschülerabiturs.
Genehmigung von Ersatzschulen (Schulen in freier Trägerschaft)
Zuständig für die Genehmigung von Ersatzschulen nach §§ 171, 172 des Hessischen Schulgesetzes sind:
1. das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main für seinen Dienstbezirk sowie für die Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter
- für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden,
- den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis,
- den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main,
- den Main-Kinzig-Kreis,
- den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt,
- den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis,
2. das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis für seinen Dienstbezirk sowie für die Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter
- für den Landkreis und die Stadt Kassel,
- den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg,
- den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis,
- den Landkreis Fulda, den Landkreis Marburg-Biedenkopf,
- den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg,
- den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.
Vermittlung und Anerkennung von Schulpartnerschaften und des internationalen Schüleraustauschs, Angelegenheiten des internationalen Lehrkräfteaustauschs, Erasmus+, hessische Partnerregionen
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis ist landesweit zuständig für
- die Vermittlung und Anerkennung von Schulpartnerschaften, des internationalen Schüleraustauschs einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Angelegenheiten des individuellen Schulaufenthalts im Ausland,
- Angelegenheiten des internationalen Lehrkräfteaustauschs einschließlich der Hospitationsprogramme, Fortbildungskurse und Studienaufenthalte sowie des Weiterbildungsprogramms für deutschsprachige Lehrkräfte von Auslandsschulen,
- Angelegenheiten des europäischen Bildungsprogramms Erasmus+,
- den Austausch von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten,
- die administrative Zusammenarbeit mit zweiseitig vereinbarten Jugendwerken, mit den hessischen Partnerregionen im Ausland und mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Einstellung in den Schuldienst (Ranglistenverfahren), Lehramtsgleichstellung, bundesweiter Lehreraustausch, schulamtsübergreifende Versetzungen
Die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM)im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt nimmt als Serviceeinrichtung für alle Staatlichen Schulämter unter anderemfolgende Aufgaben wahr:
- die schriftliche und mündliche Beratung von Lehramtsinteressenten sowie Bearbeitung von Bewerbungen und Anfragen im Rahmen des zentralen Ranglistenverfahrens,
- die Auswahlvorbereitung für die Einstellung von Lehrkräften in den Schuldienst im Rahmen des zentralen Ranglistenverfahrens,
- die Beratung bei Lehramtsgleichstellungen, Prüfung und Erstellen der Gleichstellungsbescheide,
- die Vorbereitung des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern, insbesondere die Bearbeitung und Erfassung aller Einversetzungsanträge nach Hessen,
- die Koordinierung der schulamtsübergreifenden Versetzungsverfahren.
Fach- und Dienstaufsicht über die Staatlichen Fachschulen, Angelegenheiten der Schulträgerschaft bei den Staatlichen Fachschulen
Das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg
- übt landesweit die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatlichen Fachschulen aus,
- ist landesweit zuständig für Angelegenheiten der Schulträgerschaft bei den Staatlichen Fachschulen, soweit nicht die Zuständigkeit des Kultusministeriums begründet ist.
Koordination des Unterrichts für ausländische Schulkinder, Unterricht in der Herkunftssprache, schulische Integration
Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main ist landesweit zuständig
- für die schulfachliche Koordination im Bereich des Unterrichts für ausländische Schülerinnen und Schüler und Aussiedlerkinder. In Staatlichen Schulamt Frankfurt ist das Fachberaterzentrum für Belange des Unterrichts in der Herkunftssprache, der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Förderung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler angesiedelt.
Die Zuständigkeit umfasst insbesondere
- die Bilanzierung der vorhandenen Stellen für herkunftssprachliche Lehrkräfte im Dienst des Landes Hessen in der Regel jeweils zum 1. Oktober eines Jahres,
- die Koordination der schulamtsübergreifenden Versetzungen und Abordnungen herkunftssprachlicher Lehrkräfte,
- die Erfassung der von den Herkunftsländern beschäftigten und gemeldeten Lehrkräfte, der Unterrichtsstandorte und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in der Regel jeweils zum 1. Oktober eines Jahres,
- die Meldung des von den Staatlichen Schulämtern bekanntgegebenen Bedarfs an Lehrkräften in Verantwortung der Herkunftsländer an das Kultusministerium in der Regel zum 1. Februar eines Jahres.
Festlegung von Termin und Inhalt der schriftlichen Zusatzprüfung
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis ist landesweit zuständig
- für die Festlegung von Termin und Inhalt der schriftlichen Zusatzprüfung im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik an zweijährigen Fachschulen.
Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung bei Teilnahme an Berufsschulunterricht in Blockform
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist landesweit zuständig
- für die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform.