Ein Mädchen, das gerade übt, den Buchstaben A zu schreiben

Unser Kind wird eingeschult

Der Schuleintritt ist ein wichtiger Übergang im Leben eines Kindes. Für Eltern ist die Einschulung ihres Kindes mit vielen Fragen verbunden.

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Anmeldung zum Schulbesuch

In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. 

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Eltern erhalten im Jahr zuvor ein Schreiben von der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule mit der Bitte, das Kind zu einer bestimmten Zeit vorzustellen und die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen. Die Termine finden im März/April des Jahres statt, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

Das Anmeldegespräch selbst schafft einen ersten persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und der Schule. Gleichzeitig kann so - ohne Testverfahren - festgestellt werden, ob das Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht folgen zu können.

Die schulärztliche Untersuchung

Zur schulärztlichen Untersuchung wird ein Einladungsschreiben durch das Gesundheitsamt versendet. Die Schulärztin oder der Schularzt prüft unter anderem das Hör- und Sehvermögen und die Sprachfähigkeit des Kindes. Bei der Anmeldung an der entsprechenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Kann-Kinder, Vorklasse und Vorlaufkurse

Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, können mit Zustimmung der Eltern für ein Jahr eine Vorklasse besuchen, ohne dass dies auf die Schulpflicht angerechnet wird. Angebote hierzu gibt es an Schulen oder Kindertagesstätten.

Darüber hinaus bieten Grundschulen Vorlaufkurse im Jahr vor der Einschulung an. Sie richten sich an alle Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Grundschulen und Kindertagesstätten arbeiten dabei eng zusammen. Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind die Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter ohne ausreichende Sprachkenntnisse verpflichtend.

Der Schulbezirk entscheidet über den Besuch der Schule

Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, also die Grundschule in der Nähe ihres Wohnsitzes. Nur bei Angabe von wichtigen Gründen kann eine Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, besucht werden.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Eltern bei der Anmeldung an ihrer Grundschule einen sogenannten Gestattungsantrag stellen. Dieser Antrag ist über die Grundschule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten.

Bei Fragen

Grundsätzlich sind die Schulen die erste Anlaufstelle bei der Einschulung. Sollten darüber hinaus Fragen offen sein, können sich Eltern gerne an das zuständige Staatliche Schulamt wenden.

Übersicht

Schulamtsbezirke

Standorte der Staatlichen Schulämter in Hessen

Hessenweit gibt es 15 Schulamtsbezirke.

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