Schüler in einer Klasse während des Unterrichts

Herkunftssprachlicher Unterricht in Griechisch

Der herkunftssprachliche Unterricht in Griechisch findet in der Verantwortung des Landes Hessen und des Herkunftslandes statt.

Lesedauer:3 Minuten

Schulstandorte

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte für den herkunftssprachlichen Unterricht in Griechisch in Hessen.

Sind die Kurse mit einem „K“ gekennzeichnet, findet der Kurs in Verantwortung des Herkunftslandes statt.

Kurse mit einem „H“ finden in Verantwortung des Landes Hessen statt. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die zentralen Standorte auch im laufendem Schuljahr ändern können. Die gegenwärtigen Listen bilden immer nur den aktuellen Stand ab.

Schuljahr 2023/24

Eine Leiterin im Gespräch mit zwei Kollegen

Infos für Eltern

Herkunftssprachlicher Unterricht in Griechisch

Dem Infoblatt können Sie alle nötigen Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht entnehmen.

Anmeldung zum Unterricht

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Schulen und Lehrkräfte für Griechisch. 

Informationen & Hinweise

Anmeldung

So melden Sie ihr Kind an

Herkunftssprachlicher Unterricht wird sowohl vom Land Hessen als auch von den Herkunftsländern angeboten. Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden.

Zeugniseintrag

Dieser Kurs erfolgt als herkunftssprachlicher Unterricht entweder in Verantwortung des Landes Hessen statt, in diesem Fall ist der Kurs mit einem „H“ gekennzeichnet. Ein Teilnahmevermerk im Zeugnis erfolgt automatisch.

Oder der Kurs findet in Verantwortung des Herkunftslandes statt, in diesem Fall ist er mit einem „K“ gekennzeichnet. Ein Teilnahmevermerk im Zeugnis erfolgt nur auf Antrag der Eltern.

Den Antrag finden Sie auf Seite 2 im AnmeldeformularÖffnet sich in einem neuen Fenster zum herkunftssprachlichen Unterricht.

Zeugniseintrag

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQs

Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationen, die nebeneinander auf einem Schulflur stehen und den Betrachter anschauen

FAQs

Unterricht in der Herkunftssprache

Sie haben noch Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht?

Bei Fragen

Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ) am Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main

Domna Kanelli

Sie erreichen mich: 

dienstags von 9:00-16:30 Uhr