Eine Schülerin, die gerade die Tür zu einem Klassenraum öffnet

Polnisch-Unterricht im Sinne des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags

Der Polnisch-Unterricht findet auf der Grundlage des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991 in Verantwortung des Landes Hessen (H) statt.

Lesedauer:3 Minuten

Schulstandorte und Unterrichtszeiten 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte für den Polnisch-Unterricht in Hessen.

Die Unterrichtszeiten der einzelnen Kurse an den Schulstandorten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei (siehe Download) entnehmen. 

Informationen & Hinweise

Anmeldung

So melden Sie ihr Kind an

Herkunftssprachlicher Unterricht wird sowohl vom Land Hessen als auch von den Herkunftsländern angeboten. Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden.

Zeugniseintrag

Dieser Kurs erfolgt als herkunftssprachlicher Unterricht in Verantwortung des Landes Hessens (H). Ein Teilnahmevermerk im Zeugnis erfolgt automatisch.

Zeugniseintrag

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQs

Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationen, die nebeneinander auf einem Schulflur stehen und den Betrachter anschauen

FAQs

Unterricht in der Herkunftssprache

Sie haben noch Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht?