Eine Schülerin, die gerade die Tür zu einem Klassenraum öffnet

Polnisch-Unterricht im Sinne des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags

Der Polnisch-Unterricht findet auf der Grundlage des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991 in Verantwortung des Landes Hessen jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht statt.

Lesedauer:3 Minuten

Schulstandorte

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schulstandorte für den Polnisch-Unterricht in Hessen.

Alle Kurse finden in Verantwortung des Landes Hessen statt. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die zentralen Standorte auch im laufendem Schuljahr ändern können. Die gegenwärtigen Listen bilden immer nur den aktuellen Stand ab.

Schuljahr 2023/24

Eine Leiterin im Gespräch mit zwei Kollegen

Infos für Eltern

Polnisch-Unterricht

Dem Infoblatt können Sie alle nötigen Informationen zum Polnisch-Unterricht im Sinne des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags entnehmen.

Informationen & Hinweise

Anmeldung

So melden Sie ihr Kind an

Herkunftssprachlicher Unterricht wird sowohl vom Land Hessen als auch von den Herkunftsländern angeboten. Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden.

Zeugniseintrag

Dieser Kurs erfolgt als herkunftssprachlicher Unterricht in Verantwortung des Landes Hessens (H). Ein Teilnahmevermerk im Zeugnis erfolgt automatisch.

Zeugniseintrag

Nur auf Antrag der Eltern wird im Zeugnis ein Teilnahmevermerk aufgenommen, der wie folgt aussieht:

  • teilgenommen (tg),
  • mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder
  • mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten eine Bemerkung im Zeugnis. Noten werden grundsätzlich nicht erteilt.

FAQs

Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationen, die nebeneinander auf einem Schulflur stehen und den Betrachter anschauen

FAQs

Unterricht in der Herkunftssprache

Sie haben noch Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht?