Voraussetzungen und Zuständigkeit
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen sind die einzelnen Staatlichen Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen zuständig. Für alle Grundsatzfragen, die mit den Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zusammenhängen, ist das Staatliche Schulamt in Gießen zuständig.
Personen, die ihren Hauptschulabschluss nachholen möchten und die Zulassungsbedingungen erfüllen, können sich über das Vorbereitungsinstitut bei ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt zur Prüfung anmelden.
Die Zulassung zur Prüfung ist nicht möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- bereits einen gleichwertigen Bildungsabschlusserworben hat,
- den Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in Hessen hat,
- sich nicht durch einen Vorbereitungslehrgang eines Trägers der Erwachsenenbildung vorbereitet hat,
- zweimal die Prüfung nicht bestanden hat,
- die Zulassungsunterlagen unvollständig oder nicht rechtzeitig beim Staatlichen Schulamt aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, abgegeben hat.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in speziellen Kursen bei einem Träger der Erwachsenenbildung.