Eine Frau sitzt neben weiteren Lernenden und schaut den Betrachter an

Erwerb des mittleren Abschlusses auf dem zweiten Bildungsweg

Die Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) ist eine besondere Prüfungsform für Personen, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht einschließlich ihrer Verlängerungsmöglichkeiten unterliegen und keine öffentliche allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besuchen.

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Voraussetzungen und Zuständigkeit

Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen sind die einzelnen Staatlichen Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen zuständig. Für alle Grundsatzfragen, die mit den Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zusammenhängen, ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis zuständig.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in speziellen Kursen bei einem Träger der Erwachsenenbildung. Personen, die ihren Realschulabschluss nachholen möchten und die Zulassungsbedingungen erfüllen, können sich über das Vorbereitungsinstitut bei ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt zur Prüfung anmelden.

    FAQs

    Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nichtschülerprüfung. Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den angegebenen Kontakt.

    Die Zulassung zur Prüfung kann beantragen, wer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung nicht mehr der Vollzeitschulpflicht einschließlich ihrer Verlängerungsmöglichkeiten unterliegt und keine öffentliche allgemein bildende oder berufliche Vollzeitschule besucht.

    Die Zulassungsunterlagen werden im Rahmen des vorbereitenden Kurses bei einem Träger der Erwachsenenbildung ausgeteilt. Man kann sie nicht im Internet downloaden.

    Die Prüfungen finden zweimal pro Jahr statt.

    Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums veröffentlicht. Der Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sowie für die Präsentationsprüfung wird vom jeweiligen zuständigen Staatlichen Schulamt festgelegt.

    Die erste Nichtschülerprüfung ist gebührenfrei. Im Falle der Wiederholung der Prüfung wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen erhoben (aktuell 80,00 €).

    Die Prüfung besteht aus einer Hausarbeit mit Präsentation, schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

    Das Thema der Hausarbeit muss nach vorheriger Beratung durch die Leiterin bzw. den Leiter des Vorbereitungskurses genehmigt werden. Die Hausarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation. Sie ist der Fachprüferin beziehungsweise dem Fachprüfer fünf Werktage vor der Prüfung abzugeben.

    Für die Präsentation sind in der Regel 10 Minutenvorzusehen zuzüglich eines angemessenen Zeitraumes für Nachfragen. Bewertet werden die fachliche und methodische Kompetenz sowie der Medieneinsatz.

    Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers kann anstelle von Englisch eine andere europäische Sprache treten, sofern das Staatliche Schulamt eine Prüferin oder einen Prüfer mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stellen kann.

    Die Hausarbeit mit Präsentation entfällt auf Antrag, wenn der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vorgelegt wurde. Die Entscheidung trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

    Die mündliche Prüfung entfällt in den Fächern, in denen die schriftliche Arbeit mit „sehr gut“ bewertet wurde. Eine vollständige Befreiung von den mündlichen Prüfungen ist nicht zulässig. Gegebenenfalls setzt der Prüfungsausschuss das mündliche Prüfungsfach fest.

    Die Prüfung besteht, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen in den Endnoten erzielt hat oder nicht ausreichende Leistungen ausgleichen kann. Ist mehr als die Hälfte der schriftlichen Arbeiten schlechter als „ausreichend“ bewertet worden, ist die Prüfung nicht bestanden.

     

    Es ist möglich, vor Anmeldung des Themas der Hausarbeit unter der Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist dem zuständigen Staatlichen Schulamt schriftlich anzuzeigen.

    Am Tag der Prüfung kann man nur mit einem ärztlichen Attest, das umgehend an das zuständige Staatliche Schulamt weitergeleitet werden muss, zurücktreten. Wer ohne Attest einer Prüfung fernbleibt, hat nicht bestanden und darf die Prüfung nur noch einmal wiederholen.

    Meldung zur Prüfung 

    Die Zulassung zur Prüfung ist nicht möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

    • bereits einen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben hat,
    • den Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in Hessen hat,
    • sich nicht durch einen Vorbereitungslehrgang eines Trägers der Erwachsenenbildung vorbereitet hat,
    • zweimal die Prüfung nicht bestanden hat,
    • die Zulassungsunterlagen unvollständig oder nicht rechtzeitig beim Staatlichen Schulamt aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, abgegeben hat.

    Erforderliche Unterlagen

    Dem Meldebogen sind die nachfolgenden Unterlagen beizufügen:

    • eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Personaldokumente,
       
    • ein Lichtbild neueren Datums,
       
    • ein tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges,
       
    • beglaubigte Kopien des Abgangs- oder Abschlusszeugnisses der letzten besuchten allgemeinbildenden und/oder beruflichen Schule,
       
    • eine Erklärung darüber, ob der Versuch, die entsprechende Prüfung abzulegen, schon einmal unternommen wurde oder nicht,
       
    • bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung der Eltern,
       
    • gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, wenn das Zeugnis als Ersatz für die Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit anerkannt werden soll. 

    Ablauf der Prüfung und Prüfungsteile

    Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt und alle Unterlagen fristgerecht abgegeben hat, wird zur Nichtschülerprüfung zugelassen.

    Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:

    1. der Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit,
    2. den schriftlichen Prüfungen und
    3. den mündlichen Prüfungen.

    Präsentationsprüfung

    Das Thema der Hausarbeit muss nach vorheriger Beratung dem Leiter oder der Leiterin des Vorbereitungskurses zur Genehmigung vorgelegt werden. Vorbereitung und Erstellung der Hausarbeit erfolgen vor den schriftlichen Prüfungen in der Verantwortung des Trägers. Die Hausarbeit ist der Prüferin oder dem Prüfer fünf Werktage vor der Prüfung abzugeben. Sie ist Voraussetzung der Zulassung zur Präsentationsprüfung, jedoch nicht Grundlage der Benotung.

    Die Präsentation des Themas wird von einer Fachkommission beurteilt und bewertet. Die Kriterien sind die fachliche und methodische Kompetenz sowie der Medieneinsatz.

    Schriftliche Prüfung

    Es werden vier Fächer schriftlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:

    • Lernbereich Gesellschaftslehre oder
    • eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
    • Lernbereich Naturwissenschaften oder
    • eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.

    Mündliche Prüfung 

    Nach den schriftlichen Prüfungen werden vier Fächer mündlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:

    • Lernbereich Gesellschaftslehre oder
    • eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
    • Lernbereich Naturwissenschaften oder
    • eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.

    Fächer bzw. Lernbereiche, die Bestandteil der schriftlichen Prüfungen oder der Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit waren, können nicht viertes, mündliches Prüfungsfach sein.

    Das zuständige Staatliche Schulamt stellt bei erfolgreicher Prüfung das Zeugnis aus.

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