Ablauf der Prüfung und Prüfungsteile
Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt und alle Unterlagen fristgerecht abgegeben hat, wird zur Nichtschülerprüfung zugelassen.
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:
- der Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit,
- den schriftlichen Prüfungen und
- den mündlichen Prüfungen.
Präsentationsprüfung
Das Thema der Hausarbeit muss nach vorheriger Beratung dem Leiter oder der Leiterin des Vorbereitungskurses zur Genehmigung vorgelegt werden. Vorbereitung und Erstellung der Hausarbeit erfolgen vor den schriftlichen Prüfungen in der Verantwortung des Trägers. Die Hausarbeit ist der Prüferin oder dem Prüfer fünf Werktage vor der Prüfung abzugeben. Sie ist Voraussetzung der Zulassung zur Präsentationsprüfung, jedoch nicht Grundlage der Benotung.
Die Präsentation des Themas wird von einer Fachkommission beurteilt und bewertet. Die Kriterien sind die fachliche und methodische Kompetenz sowie der Medieneinsatz.
Schriftliche Prüfung
Es werden vier Fächer schriftlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:
- Lernbereich Gesellschaftslehre oder
- eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
- Lernbereich Naturwissenschaften oder
- eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.
Mündliche Prüfung
Nach den schriftlichen Prüfungen werden vier Fächer mündlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:
- Lernbereich Gesellschaftslehre oder
- eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
- Lernbereich Naturwissenschaften oder
- eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.
Fächer bzw. Lernbereiche, die Bestandteil der schriftlichen Prüfungen oder der Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit waren, können nicht viertes, mündliches Prüfungsfach sein.
Das zuständige Staatliche Schulamt stellt bei erfolgreicher Prüfung das Zeugnis aus.