Ausgebildete Lehrkraft
Einstellung in den hessischen Schuldienst als ausgebildete Lehrkraft
Ausgebildete Lehrkräfte können sich über
- das landesweite Ranglistenverfahren und über
- schulbezogene Stellenausschreibungen
um unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben. In beiden Fällen erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis mit ganzer Stelle. Einstellungstermin ist grundsätzlich drei Tage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und am 1. Februar. Im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel können bei Fachbedarf Einstellungen außerdem jederzeit erfolgen.
Besonders gute Einstellungschancen bestehen derzeit für ausgebildete Lehrkräfte
- mit dem Lehramt an Förderschulen (hessenweit),
- mit dem Lehramt an Grundschulen (in den meisten hessischen Regionen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet),
- mit dem Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik (hessenweit).
Unabhängig hiervon sind auch befristete Beschäftigungen möglich. Mit der Übernahme befristeter Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Bonuspunkte gesammelt werden, die die Chancen auf eine unbefristete Einstellung erhöhen können.
Themen