Eine Reihe Kinder von hinten, die ihre Arme umeinander legen

Lernen im inklusiven Unterricht

In Hessen wird die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder umfassenden Beeinträchtigungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stetig weiterentwickelt. Hessen bietet vielfältige Möglichkeiten, den individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler zu entsprechen.

Lesedauer:3 Minuten

Förderung des inklusiven Schulangebots

Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und Inklusion unterstützen die Staatlichen Schulämter die allgemeinen Schulen bei der Gestaltung und Organisation von inklusiven Strukturen. 

Die Staatlichen Schulämter wirken vernetzend zwischen den regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ), allgemeinen Schulen und Förderschulen.

Beratungs- und Förderzentren (BFZ)

Die Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen allgemeine Schulen bei ihren vorbeugenden Maßnahmen und in der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmenträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Beratungs- und Förderzentren wirken im Rahmen des schuleigenen Förderkonzepts und beraten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Die Förderschullehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) sind in den Förderschwerpunkten

  • Lernen,
  • emotionale und soziale Entwicklung und
  • Sprachheilförderung

an der allgemeinen Schule tätig.

Für den Förderschwerpunkt

  • geistige Entwicklung

sind zudem Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem rBFZ an allgemeinen Schulen eingesetzt.

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler vorwiegend in den Förderschwerpunkten

  • körperliche und motorische Entwicklung,
  • Sehen,
  • Hören sowie
  • kranke Schülerinnen und Schüler.

Durch individualisierte Lernangebote und angepasste Formen der Leistungsfeststellung wird diesen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Schulabschluss vermittelt.

Angebote der überregionalen Beratungs- und Förderzentren

Die nachfolgenden Leistungsverzeichnisse zeigen die Angebote der überregionalen Beratungs- und Förderzentren zu den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung für allgemeinbildende Schulen auf.

Die Empfehlungen für den Unterricht und die Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung sowie die Handreichung für die Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen können Sie nachfolgend herunterladen. 

Ein Beratungsgespräch zur Diagnostik

Entscheidungsverfahren

Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren

Hier finden Schulen und Schulleitungen hilfreiche Hinweise, Informationen und Unterlagen zum Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung und den Regelungen zur Diagnostik im Entscheidungsverfahren.

Unterstützungsangebot für Schulen

Zum Aufgabenfeld der Staatlichen Schulämter gehört es unter anderem,

  • die Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen mit regionalen und überregionalen Beratungs- und Förderzentren voranzubringen,
  • die allgemeinen Schulen in der Region und in den inklusiven Schulbündnissen bei der Entwicklung inklusiver Strukturen zu unterstützen und 
  • bei Bedarf einzelfallbezogene Beratung hinsichtlich des inklusiven Unterrichts zu leisten.

Weitere Informationen zum Thema sonderpädagogische Förderung und Inklusion finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

An wen wende ich mich?

Fortbildungen

Wenn Sie als Lehrkraft oder Kollegiumsgruppe ein Fortbildungs- oder Beratungsangebot wahrnehmen möchten, können Sie sich über den hessenweiten Veranstaltungskatalog direkt anmelden.

VeranstaltungskatalogÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Beratungsanfrage

Wenn Sie als Schule spezifischen Unterstützungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die für das betreffende Thema zuständigen Beraterinnen und Berater oder direkt an die Leiterin oder den Leiter pädagogische Unterstützung des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.

pädagogische Unterstützung von SchulenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hilfestellung für Eltern

Kontaktpersonen

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen zur inklusiven Beschulung und sonderpädagogischen Förderung können sich Eltern an die Kontaktpersonen der regionalen Beratungs- und Förderzentren in Wohnortnähe wenden.