Teilnahmevoraussetzungen
Menschen, die erst als Erwachsene ihr Bildungspotential entdecken und das Abitur erwerben möchten, oder besonders begabte Berufstätige können eine Nichtschülerabiturprüfung ablegen.
Für eine verbindliche Anmeldung ist die fristgerechte Einsendung der unten genannten Meldeunterlagen erforderlich.
Um zur Prüfung antreten zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr Antrag auf Zulassung muss mit allen notwendigen Unterlagen bis spätestens zum 15. Dezember eines Jahres der zuständigen Stelle vorliegen.
- Nach Eingang der vollständigen Meldeunterlagen müssen Sie der Aufforderung zur Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 325,00 € nachkommen. Der Zahlungseingang der Prüfungsgebühr ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
- Zugelassen werden kann nur, wer zum Meldetermin das 19. Lebensjahr vollendet hat, bei besonders befähigten Berufstätigen gilt die Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Sie dürfen in den zwölf Monaten vor dem Meldetermin weder Schülerin noch Schüler einer öffentlichen Schule oder einer anerkannten Ersatzschule mit gymnasialer Oberstufe, beruflichem Gymnasium, Abendgymnasium oder Hessenkolleg gewesen sein. Maßgeblich ist somit, dass der Schulbesuch spätestens zwölf Monate vor dem Meldetermin beendet wurde.
- Ihr erster Wohnsitz muss seit mindestens zwölf Monaten vor der Antragstellung in Hessen liegen oder Ihr Arbeitsplatz muss sich in den zwölf Monaten vor dem Meldetermin in Hessen befunden haben.
- Wenn Ihr erster Wohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz nicht seit mindestens zwölf Monaten in Hessen liegt, ist eine Meldung ausschließlich über ein Vorbereitungsinstitut möglich. Voraussetzung ist, dass Sie einen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassenen oder als geeignet anerkannten Fernlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und durch das Institut zur Prüfung gemeldet werden.
Für die Organisation und Durchführung der Nichtschülerabiturprüfungen ist hessenweit das Staatliche Schulamt in Gießen zuständig.