Zulassungsvoraussetzungen
Nichtschülerprüfungen werden an einer öffentlichen Fachoberschule abgelegt. Voraussetzung für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung ist:
- der Nachweis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss),
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf
(nachzuweisen durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einjähriges, mindestens 800 Zeitstunden umfassendes einschlägiges und durch eine staatliche Ersatzschule des Landes Hessen betreutes Praktikum, nachzuweisen durch Wochenberichte, zwei ausführliche Tätigkeitsberichte, eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 sowie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis),
- ein geeigneter Nachweis hinreichender Prüfungsvorbereitung,
- der Nachweis des ersten Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes in Hessen,
- eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er nicht gleichzeitig an einer entsprechenden beruflichen Vollzeitschule als reguläre Schülerin oder regulärer Schüler angemeldet ist, nicht gleichzeitig an einer anderen Schule die Zulassung zur gleichen Prüfung beantragt hat, eine entsprechende Prüfung nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt hat und nicht bereits mehr als einmal an einer entsprechenden Prüfung erfolglos teilgenommen hat.
Zur Nichtschülerprüfung kann auch zugelassen werden, wer in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat und erfolgreich an einem von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland als geeignet anerkannten Fernlehrgang einer in Hessen ansässigen Fernunterrichtseinrichtung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen hat.
Nichtschülerinnen und Nichtschüler können die Prüfung nicht eher ablegen, als es ihnen bei einem Besuch der Fachoberschule möglich gewesen wäre.